Regelmäßige Hauptuntersuchungen (HU) stellen die Vorschriftsmäßigkeit, aber auch die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen fest und sind gesetzlich vorgeschrieben. Als Partner einer amtlich anerkannten und zugelassenen Prüforganisation führen wir in unseren KFZ-Prüfstelle in Köln Porz gern die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch und beraten Sie zu allen Ihren Fragen rund um die Verkehrssicherheit.
Hauptuntersuchung: Wie oft muss eine durchgeführt werden?
Laut § 29 StVZO sind Sie verpflichtet, nach der Erstzulassung Ihren PKW nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung anzumelden. Nachfolgend ist die Hauptuntersuchung alle 24 Monate fällig. Die Fristen für weitere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile etc. entnehmen Sie der aufgeführten Tabelle.
Fahrzeugart | erstmalig | generell |
PKW | nach 36 | nach 24 |
Kraftrad & Leichtkraftrad | nach 24 | nach 24 |
Anhänger & Wohnanhänger, bis 750 kg | nach 36 | nach 24 |
Anhänger & Wohnanhänger, > 750 kg und < 3,5 t | nach 24 | nach 24 |
Anhänger & Wohnanhänger, > 3,5 t | nach 12 | nach 12 |
LKW kleiner 3,5 t | nach 24 | nach 24 |
LKW ab 3,5 t | nach 12 | nach 12 |
Wohnmobile | nach 36 | nach 24 |
Was wird bei einer Hauptuntersuchung geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung stellen die Prüfer sicher, dass Ihr Fahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Sicherheitsmängel aufweist. Die Hauptuntersuchung beginnt mit einer kurzen Probefahrt. Während der Probefahrt werden Lenkrad- und Bremsfunktion getestet. Außerdem prüft der Sachverständige die elektronischen Sicherheitsassistenten wie ABS und ESP. In der KFZ-Prüfstelle werden dann weitere Untersuchungen vorgenommen, bei denen Bremsen, Beleuchtung etc. auf Herz und Nieren geprüft werden. Selbstverständlich führen wir alle Untersuchungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.
Was ist das Ergebnis einer Hauptuntersuchung?
Haben wir Ihre Hauptuntersuchung durchgeführt und keine oder geringe Mängel festgestellt, erhalten Sie Ihre neue Plakette. Werden dagegen erhebliche Mängel festgestellt, sind Sie als Halter verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens aber nach 1 Monat beheben zu lassen und anschließend Ihr Fahrzeug wieder zur Nachuntersuchung vorzuführen. Auch sind Sie als Kraftfahrzeughalter in der Pflicht, den Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (Prüfbericht) bis zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung aufzubewahren.
Was muss man zur Hauptuntersuchung mitbringen?
Damit Sie für Ihre Hauptuntersuchung bestens ausgestattet sind, sollten Sie Ihre Fahrzeugpapiere mitbringen. Dazu gehört der Fahrzeugschein sowie alle Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen. Hier gilt es: Lieber zu viele als zu wenige Unterlagen mitbringen. Unsere Spezialisten vor Ort in Köln beraten Sie gern dazu, was wirklich notwendig ist. Auch Nachweise über eventuell vorangegangene Abgasuntersuchungen oder Gasanlagenprüfungen sollten mitgenommen werden.
Wie lange kann man die Hauptuntersuchung überziehen?
Überziehen Sie Ihre fällige Hauptuntersuchung in Köln , müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten Überziehung liegt dieses bei 15€. Noch teurer wird es nach vier Monaten: 25€. Nach acht Monaten droht dann nicht nur eine Strafe in Höhe von 60€, sondern auch noch ein Punkt in Flensburg. Weitere Nachteile können Ihnen durch eine versäumte Hauptuntersuchung bei Ihrer Versicherung entstehen, sollte Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wer